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NEU: Informationen zum Aufenthalt und Schulbesuch für Flüchtende aus der Ukraine
Seit dem 24. Februar 2022 hält der Krieg in der Ukraine die Welt in Atem. Täglich werden die schrecklichen Kriegsereignisse über die Medien deutlich. Es treffen immer mehr Schutzsuchende, die aus der Ukraine geflohen sind, in Deutschland und auch in Thüringen ein. Städte, Gemeinden und Behörden bereiten sich aktuell auf die Aufnahme von Schutzsuchenden in vielfältiger Weise vor.
Für die ankommenden Kinder und Jugendlichen wird Schule ein wichtiger Ankerpunkt sein für das Lernen und das psychische und soziale Wohlbefinden. Das Erleben von Schule als sicherer Ort ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Schulpflicht und Anmeldung an der Schule in Thüringen
Für Flüchtende aus der Ukraine gilt ein besonderes Verfahren. Sie müssen in Deutschland kein Asylverfahren durchlaufen und können durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz einen vorübergehenden Schutz in der EU erhalten. Grundlage für die unmittelbare Anwendung des § 24 Aufenthaltsgesetz ist der „Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes“ vom 04.03.2022, so dass seither entsprechende Aufenthaltstitel erteilt werden können. Der Antrag muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
(Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es den Geflüchteten aus der Ukraine, unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen; die Ausländerbehörden erlauben bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Die Agenturen für Arbeit beraten, vermitteln und bieten weitere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an.)
Nachdem ankommende Ukrainer bei Verwandten oder Freunden untergekommen oder in die jeweilige Kommune verteilt worden sind, wird spätestens mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der gewöhnliche Aufenthalt und damit ggfs. nach Thüringer Schulgesetz auch eine Schulpflicht gegeben sein.
Sollten schulpflichtige Kinder und Jugendliche zu Ihrem Haushalt gehören, nehmen Sie im Zeitraum von 3 Monaten nach dem Zuzug aus dem Ausland bzw. der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit einer nahegelegenen Schule direkt Kontakt auf, damit die notwendigen persönlichen Daten der Schulpflichtigen aufgenommen werden können. Sie erhalten im Anschluss vom zuständigen Staatlichen Schulamt beziehungsweise von der aufnehmenden Schule Informationen zum Schulbesuch Ihres schulpflichtigen Kindes.
- Nehmen Sie Kontakt mit einer nahe gelegenen Schule auf und stellen Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder dort vor. Nutzen Sie dabei auch Unterstützungsangebote von ehrenamtlichen Helfern o.a.!
- Beachten Sie unbedingt die Terminabsprachen mit der Schule und bringen Sie, wenn möglich, folgende Unterlagen mit: übersetzte Zeugnisse, die aktuelle Meldebescheinigung/ Aufenthaltserlaubnis, Impfnachweis(e). Signalisieren Sie gegebenenfalls die Notwendigkeit eines/r Sprachmittlers!
Informationen für aus Kriegsgebieten geflüchteten/ geflohenen Pädagoginnen und Pädagogen
Aufruf zur Bewerbung als Lehrer (m/w/div), Erzieher (m/w/div) sowie Sonderpädagogische Fachkraft (m/w/div) im Bereich des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen
Das Staatliche Schulamt Ostthüringen sucht zur Unterrichtung und Betreuung von nach Thüringen geflüchteten oder vertriebenen Kindern und Jugendlichen, die über keine oder nur wenige Deutschkenntnisse verfügen, Pädagoginnen und Pädagogen. Stellen sind in Voll- oder Teilzeit an verschiedenen Schulstandorten in Gera, Jena sowie den Landkreisen Greiz, Altenburg, Saale-Orla- und Saale-Holzland-Kreis zu besetzen.
Auch wenn Sie auf Grund von Flucht und Vertreibung aktuell nicht über alle regulär geforderten Nachweise verfügen, können Sie eine Bewerbung einreichen. Ihre Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten von uns eine Rückmeldung über noch benötigte Dokumente oder mögliche alternative Nachweise.
Wenn Sie über deutsche Sprachkenntnisse verfügen und bei der Absicherung des Unterrichts und der Betreuung tätig werden möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal.
Bei Fragen zur Erstellung einer Online-Bewerbung wenden Sie sich bitte an:
Frau Linz, 0365 548 54 745, Antje.Linz[at]schulamt.thueringen.de
Frau Döring, 0365 548 54 709, Gitta.Doering[at]schulamt.thueringen.de
Bei Fragen zu konkreten Stellen stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Schulart | Ansprech- partnerin | Telefon- durchwahl | |
Grundschule | Frau Greßler | - 840 | katharina.gressler[at]schulamt.thueringen.de |
Regelschule | Frau Müller | - 753 | Theresa.Mueller[at]schulamt.thueringen.de |
Gymnasium | Frau Ganß | - 729 | Antje.Ganss[at]schulamt.thueringen.de |
Berufsschule | Frau Rott | - 820 | Laura.Rott[at]schulamt.thueringen.de |
Förderschule | Frau Riedel | - 713 | Denise.Riedel[at]schulamt.thueringen.de |
Gemeinschafts-/ Gesamtschule | Frau Kühnl | - 730 | adriana.kuehnl[at]schulamt.thueringen.de |
Weitere Informationen und Angebote
Der Schulpsychologische Dienst Thüringen hat eine Handreichung zum Thema Krieg in der Ukraine erarbeitet: Krieg in der Ukraine – Hinweise und Unterstützungsmöglichkeiten des Schulpsychologischen Dienstes Thüringen (PDF, nicht barrierefrei, 179 kB).
Kostenfreie psychologische Beratung = Безкоштовні психологічні консультації
Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) hat u.a. Materialvorschläge für Pädagogen zur Behandlung des Ukraine-Kriegs in der Mediothek des Thüringer Schulportals eingestellt (Die Inhalte stehen aus lizenzrechtlichen Gründen nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung).
Ansprechpartnerinnen
Ansprechpartner für Fragen der Beschulung sind die Referentin und die Koordinatorin für die Beschulung von Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache:
Referentin: Skadi Runge
+49 365 54854643
skadi.runge@schulamt.thueringen.de
Koordinatorin: Jeannette Radefeld
+49 365 54854641
jeannette.radefeld@schulamt.thueringen.de
Wir unterstützen neu hinzugezogene Familien auf der Suche nach einem Schulplatz. Wir beraten bei Fragen zur Schullaufbahn. Wir koordinieren in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und den Schulen die Förderung in Deutsch als Zweitsprache.