Übertritt an Gymnasien, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen
Ein Übertritt an ein allgemeinbildendes Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule oder ein berufliches Gymnasium ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Anbei finden Sie die entsprechenden Hinweise.
Hinweise zum Übertritt an die allgemein bildenden Gymnasien, die Gesamtschulen, die Gemeinschaftsschulen und die beruflichen Gymnasien (Stand Januar 2023)
Für den Übertritt an ein Gymnasium nach der Klassenstufe 4 finden Sie spezielle Hinweise in einem Elternbrief zusammengefasst.
Elternbrief (Stand Januar 2023)
Kontakt
Für Fragen hierzu nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder wenden sich direkt an die Ansprechpartner des Referates 4 (Bereich weiterführende Schulen) - siehe Organigramm.