Bezirkspersonalrat, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte
Aktuelles
Thüringer Verordnung über die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder (vom 06. Juli 2021)
Die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung Jugend und Sport (TMBJS) wurde an das geänderte Thüringer Personalvertretungsgesetz angepasst. zur Detailseite
Erreichbarkeit in der aktuellen Situation:
Der Bezirkspersonalrat, die Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragten im Staatlichen Schulamt Ostthüringen sind nach wie vor per E-Mail, per Telefon oder Fax erreichbar. Die Sprechstunde kann nach unbedingter vorheriger Anmeldung genutzt werden.
Bezirkspersonalrat
Vorsitzende: | Bettina Pofahl Gruppe der Erzieher an den Grundschulhorten und Lehrer an den Grundschulen |
1. Stellvertreterin: | Marlies Jäke Gruppe der Sonderpädagogischen Fachkräfte und Lehrer an Förderschulen |
2. Stellvertreterin: | Elke Becker Gruppe der Lehrer an den Regelschulen sowie Lehrer und Erzieher an den Gemeinschaftsschulen, die die Klassenstufen bis 10 umfassen |
3. Stellvertreter: | Rüdiger Becker Gruppe der Lehrer an den berufsbildenden Schulen, den Gymnasien, den Spezialgymnasien, den Kollegs, sowie Lehrer und Erzieher an den Gemeinschaftsschulen, die die Klassenstufen bis 12 umfassen, und an den Gesamtschulen Katharina Gnida Gruppe der Arbeitnehmer Gert Lätzsch Gruppe der Beamten |
Erweiterter Vorstand: | Ramona Schindler Gruppe der Lehrer an den Regelschulen sowie Lehrer und Erzieher an den Gemeinschaftsschulen, die die Klassenstufen bis 10 umfassen Angela Herrmann Gruppe der Lehrer an den berufsbildenden Schulen, den Gymnasien, den Spezialgymnasien, den Kollegs, sowie Lehrer und Erzieher an den Gemeinschaftsschulen, die die Klassenstufen bis 12 umfassen, und an den Gesamtschulen |
Weitere Mitglieder: | Jörg Ehrhardt Laura Kraft Dana Oertel Gruppe der Erzieher an den Grundschulhorten und Lehrer an den Grundschulen
Rolf Busch Steffi Lipfert Lehrer an den Regelschulen sowie Lehrer und Erzieher an den Gemeinschaftsschulen, die die Klassenstufen bis 10 umfassen
Catarina Gerstenberger Tilo Lippold Gruppe der Sonderpädagogischen Fachkräfte und Lehrer an den Förderschulen
Jens Awe Gunter Zeuke Constanze Schäfer Gruppe der Lehrer an den berufsbildenden Schulen, den Gymnasien, den Spezialgymnasien, den Kollegs, sowie Lehrer und Erzieher an den Gemeinschaftsschulen, die die Klassenstufen bis 12 umfassen, und an den Gesamtschulen
Heike Kroboth Gruppe der Arbeitnehmer |

Kontakt
Bezirkspersonalrat im
Staatlichen Schulamt Ostthüringen
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera
Telefon: 0365 54854-680 oder -681
Fax: 0365 54854-682
E-Mail: ssaost(at)tmbwkbpr.thueringen.de
Allgemeine Kontaktzeiten (Zimmer 4.133)
Dienstag | Sprechstunde 14.00 - 15.30 Uhr und nach Vereinbarung |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
Informationen
Bezirksschwerbehindertenvertretung

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie:
- in allen Fragen des Schwerbehindertenrechts,
- bei Antragstellungen (Schwerbehinderung und Gleichstellung),
- bei schulorganisatorischen Fragen (Abordnung / Versetzung / Mehrarbeit/ …),
- bei Fragen des Tarif- und Beamtenrechts,
- bei Fragen zur Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (BEM),
- bei Fragen zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Wir arbeiten zusammen mit:
- den örtlichen Personalräten,
- dem Bezirkspersonalrat,
- der Personalabteilung des Staatlichen Schulamts Ostthüringen in Fragen Gesundheitsmanagement, Arbeitssicherheit, Suchtproblematik, Betriebliches Eingliederungsmanagement,
- dem Integrationsamt,
- dem Integrationsfachdienst,
- der Agentur für Arbeit in Fragen Arbeitsplatzgestaltung, Gleichstellungsanträge, Kündigung.
Informationen zum Thema Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung
Ihnen wurde vom
- Fachdienst Gesundheit (Kreisfreie Stadt Gera),
- Jugend- und Sozialamt (Landkreis Greiz),
- Soziales und Familie (Saale-Orla-Kreis, Landratsamt Schleiz),
- Fachdienst 25 – Schwerbehindertenrecht (Landkreis Altenburger Land),
- Team kommunale Versorgungsleistungen (Kreisfreie Stadt Jena) bzw. vom
- Sozialamt (Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt Eisenberg)
ein Grad der Behinderung, abgekürzt GdB (20 – 100) zuerkannt? Mit einem festgestellten Grad der Behinderung gehören Sie zu einem geschützten Personenkreis, dessen Schutz unter anderem durch das Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt ist.
GdB 20: Sie haben gesundheitliche Einschränkungen, die aber nicht zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen führen.
GdB 30 und 40: Sie haben die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen und haben dann die gleichen Rechte wie ein/e Schwerbehinderte(r). Ausnahme: Sonderurlaub und Entlastungsstunden im Schulbereich.
GdB 50 – 100: Sie haben den Status eines/ einer Schwerbehinderten. Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis.
Sie bekamen vielleicht außerdem ein sogenanntes Merkzeichen zuerkannt:
- G - gehbehindert,
- aG - außergewöhnlich gehbehindert,
- Gl - gehörlos,
- Bl - blind.
Weiterführende Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie hier: https://www.schwerbehindertenausweis.de/
Was ist zu tun?
Übersenden Sie über den Dienstweg eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Bescheides an das Staatliche Schulamt Ostthüringen, entweder an den zuständigen Sachbearbeiter oder an die Schwerbehindertenvertretung. Nehmen Sie mit Ihrer örtlichen Schwerbehindertenvertretung Kontakt auf. Er / Sie wird Sie in allen relevanten Fragen gut beraten.
Was ist eine Gleichstellung?
Wenn Sie einen zuerkannten GdB 30 oder 40 haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen und haben dann die gleichen Rechte wie ein/e Schwerbehinderte(r) (Ausnahme: Sonderurlaub und Entlastungsstunden im Schulbereich). Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit (siehe unten). Diese nimmt dann Kontakt zur Bezirksschwerbehindertenvertretung, dem Bezirkspersonalrat und dem Staatlichen Schulamt auf und bittet jeweils um eine Stellungnahme zur Arbeitsplatzsituation des/der Antragstellers/in. Nach Eingang der Stellungnahmen entscheidet die Agentur, ob dem Antrag stattgegeben wird und schickt einen Bescheid an den/die Antragsteller*in. Die Örtliche Schwerbehindertenvertretung nimmt in jedem Falle Kontakt zu Ihnen auf.
Nachteilsausgleiche
Aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und mit dem Ihnen zuerkannten Grad der Behinderung können Sie mit Vorlage des Bescheides über die Gleichstellung bzw. der Kopie des Schwerbehindertenausweises Nachteilsausgleiche geltend machen. Diese gelten teils bundesweit (SGB IX und andere Gesetze), teils nur im Thüringer Schuldienst (Rahmenintegrationsvereinbarung; Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres, Thüringer Arbeitszeitverordnung, Lehrerdienstordnung).
Bundesweit geltende Nachteilsausgleiche nach SGB IX:
§ 49: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 199: Nachwirksamkeit der Schwerbehinderung
§ 205: Vorrang der schwerbehinderten Menschen bei Einstellung und Beschäftigung
§ 168 ff: besonderer Kündigungsschutz
§ 207: Ablehnung von Mehrarbeit
§ 208: Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (gilt nicht für Gleichstellung)
§ 228: unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
Steuerfreibeträge (Pauschbeträge) nach § 33b Einkommenssteuergesetz: Grad der Behinderung und Pauschbetrag:
GdB 20 384,00 Euro
GdB 30 620,00 Euro
GdB 40 860,00 Euro
GdB 50 1.140,00 Euro
GdB 60 1.440,00 Euro
GdB 70 1.780,00 Euro
GdB 80 2.120,00 Euro
GdB 90 2.460,00 Euro
GdB 100 2.840,00 Euro
Bei bestimmten Merkzeichen erhöht sich der Freibetrag. Die Steuerfreibeträge sind beim Finanzamt, mit der Steuererklärung geltend zu machen. Weiterhin stehen Ihnen die behindertengerechte Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes sowie Leistungen zur begleitenden Hilfe zu (Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung). Kostenloses Parken ist nur mit bestimmten Merkzeichen möglich.
Andere mögliche (allerdings nicht rechtlich einklagbare) Nachteilsausgleiche können auch sein:
- ermäßigte Eintrittsgelder für kulturelle Einrichtungen,
- ermäßigte Veranstaltungspreise,
- Ermäßigungen beim Autokauf.
Nachteilsausgleiche nach Inklusionsvereinbarung finden Sie hier:
https://bildung.thueringen.de/aktuell/inklusionsvereinbarung-fuer-den-bildungsbereich
Im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und zur Wahrung und Umsetzung der Rechte Schwerbehinderter im Schulbereich wurde zwischen dem Bildungsministerium (damals Kultusministerium), dem Hauptpersonalrat und der Hauptschwerbehindertenvertretung im Jahre 2008 eine Vereinbarung getroffen. Ziel ist die Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und hier natürlich im Schulbereich, sowie die Vermeidung von Benachteiligungen und die Prävention (SGB IX §1, § 167). Wichtige Punkte in der RIV, zu deren Einhaltung sich der Arbeitgeber verpflichtet, sind:
- Neueinstellung schwerbehinderter Beschäftigter,
- Arbeitsplatzerhaltung,
- Integrations- / Rehabilitationsmaßnahmen,
- Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit schwerbehinderter Beschäftigter,
- Qualifizierung schwerbehinderter Beschäftigter,
- Barrierefreiheit in den Dienststellen,
- Personalplanung (Einstellungen: schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zu Vorstellungsgesprächen einladen),
- Abordnung/ Versetzung: nur bei mindestens gleichwertigen oder besseren Arbeitsbedingungen, Schwerbehindertenvertretung muss mit einbezogen werden,
- Arbeitszeit: Arbeitszeitgestaltung nach Einzelfallprüfung bei begründeten Wünschen je nach Art und Schwere der Behinderung berücksichtigen,
- dienstliche Beurteilung: auf Wunsch des Schwerbehinderten kann die Schwerbehindertenvertretung in Kenntnis gesetzt werden,
- Prävention nach §84 SGB IX: bei Mitarbeitern (Beamter oder Angestellter, schwerbehindert oder nicht) die länger als 6 Wochen im Jahr ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ist von Seiten des Arbeitgebers ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten,
- kostenfreies Parken bei Merkzeichen G, aG, Bl.
Im Rahmen seiner besonderen Fürsorgepflicht bietet der Arbeitgeber weiterhin folgende tariflich geregelte Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte (nicht für Gleichgestellte) an:
- Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres, Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (in der jeweils gültigen Fassung), Punkt 5.2 (Lehrer, Erzieher, SPF)
Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrer (Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung ThürLehrAzVO), § 8 (Lehrer)
Entlastungsstunden:
GdB | Entlastungsstunden pro Woche |
50 – 60 | 2 |
70 – 80 | 3 |
90 – 100 | 4 |
Die Entlastungsstunden erhalten Sie mit Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Schulleiter / Schulleiterin. Sie werden nicht rückwirkend erteilt und sind unabhängig von der Altersabminderung (ab 55) zu gewähren.
Andere mögliche Unterstützer*innen
Zur Durchsetzung des Schwerbehindertenrechts und der Rahmenintegrationsvereinbarung gibt es beim TMBJS und in jedem Schulamt einen zu dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen befugten Mitarbeiter, den Inklusionsbeauftragten. Für das Schulamt Ostthüringen ist das der Schulamtsleiter Herr Berthold Rader.
Bei weiterführenden Fragen können Sie sich auch an die Hauptschwerbehindertenvertretung im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wenden: http://www.sbbs-eic.de/HSBV/
Zuständigkeiten im Aufsichtsbereich
Zuständigkeiten für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts bzw. Blindengeld und Blindenhilfe sowie Bearbeitung von Gleichstellungsanträgen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts Ostthüringen
| Schwerbehindertenrecht: Bescheid über den Grad der Behinderung | Schwerbehindertenrecht: Gleichstellungsbescheid |
---|---|---|
Altenburger Land | Landratsamt Altenburger Land | Agentur für Arbeit Altenburg |
Landkreis Greiz | Landratsamt Greiz | Agentur für Arbeit Greiz |
Saale-Holzland-Kreis | Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | Agentur für Arbeit Eisenberg |
Saale-Orla-Kreis | Landratsamt Saale-Orla-Kreis | Agentur für Arbeit Schleiz |
Stadt Gera | Stadtverwaltung Gera | Agentur für Arbeit Gera |
Stadt Jena | Stadtverwaltung Jena | Agentur für Arbeit Jena |
Kontakt
Bezirksschwerbehindertenvertretung im
Staatlichen Schulamt Ostthüringen
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera
Telefon: 0365 54854 644
Informationen
Die Gleichstellungsbeauftragten
Wofür wir uns einsetzen
Das Staatliche Schulamt Ostthüringen achtet bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Personen nicht-binären Geschlechts. Als Gleichstellungsbeauftragte des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen setzen wir uns für ein faires und gleichwürdiges Miteinander aller Beschäftigten unseres Schulamtsbereiches ein.
Welche Aufgaben wir haben
Gemäß Thüringer Gleichstellungsgesetz (2013) werden die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin alle vier Jahre von den Beschäftigten des Staatlichen Schulamts gewählt. Wir sind Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen im Schulamt und für die Staatlichen Schulen des Schulamtsbereiches Ostthüringen. Es ist unsere gesetzliche Aufgabe, geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu erkennen und die Schulamtsleitung bzw. die Schulleitung darin zu unterstützen, geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Sie können uns u.a. beteiligen bei:
• Personalmaßnahmen (Einstellungsverfahren, Beförderungen, Versetzungen, Abordnungen etc.)
• Familienbedingter Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
• Arbeitszeitregelungen
• Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Maßnahmen zur Gleichstellung der Bediensteten in ihren beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten
• Aufstellung des Gleichstellungsplans
• Besetzung von Gremien
Wie Sie sich an uns wenden können
Alle Bediensteten des Schulamtsbereiches Ostthüringen können sich ohne Einhaltung des Dienstweges mit Anliegen, Anregungen oder Beschwerden direkt an die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin wenden. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir sind hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten zum Stillschweigen verpflichtet. Dies gilt auch über die Zeit der Bestellung hinaus.
Zudem sind in vielen Staatlichen Schulen des Schulamtsbereiches jeweils eine Vertrauensfrau und deren Stellvertreterin gemäß § 15 ThürGleichG gewählt worden. Sie sind Ansprechpartnerinnen zu Fragen der Gleichstellung an der jeweiligen Schule und unterstützen die Informationsvermittlung zwischen den Schulen und den Gleichstellungsbeauftragten des Schulamtes.
Beschäftigte einer Schule können ihre gleichstellungsbezogenen Anliegen sowohl an uns als auch direkt an die Vertrauensfrau ihrer Schule oder deren Stellvertreterin richten. Wer dieses Amt an Ihrer Schule ausübt, erfahren Sie bei uns oder bei Ihrer Schulleitung.
Kontakt
Die Gleichstellungsgbeauftragte
im Staatlichen Schulamt Ostthüringen
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera
Gleichstellungsbeauftragte des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen
Tel.: 0365 54854-624
Rechtliche Grundlagen
Allgemeines zu Gleichstellung und Gleichbehandlung
Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
bzgl. Pflege siehe auch: Betrieblicher Pflegekoffer Thüringen
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Personalentwicklungskonzept Schule 2019
Mutterschutz und Elternzeit
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Thüringer Mutterschutzverordnung für Beamtinnen (ThürMuSchVO)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)