FAQs
FAQ #1
Gibt es eine Informationsveranstaltung oder eine Weiterbildung für NEUE Gesundheitsbeauftragte (GBAs)?
Ja, einmal im Jahr wird eine offizielle Einführungsveranstaltung in digitaler Form durch das Ministerium angeboten. Diese findet gewöhnlich im 3. Quartal des Kalenderjahres statt. Die Schulleitungen und auch die Gesundheitsbeauftragten der Schulen werden vorab über den Termin per Mail und über das Team "Gesundheitsbeauftragte" in der Thüringer Schulcloud informiert.
FAQ #2
Wie kann ich als Gesundheitsbeauftragte/r (GBA) die Inhalte/Neuigkeiten/Termine des Teams "Gesundheitsbeauftragte" in der Thüringer Schoulcloud einsehen?
Hierfür müssen Sie von Frau Dr. Jana Timm in das Team eingeladen werden. Damit Frau Dr. Jana Timm Sie finden kann, ist es wichtig, dass Sie Ihr Profil freigeben. Wie dies funktioniert, ist in dieser Anleitung kurz für Sie beschrieben. Falls hierbei technische Probleme auftreten, können Sie sich an die Mitarbeiter des Thillm wenden.
FAQ #3
Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten für das Erstellen des schulischen Gesundheitskonzeptes?
Ja. Der Leitfaden für schulische Gesundheitsförderung der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. – AGETHUR gibt hilfreiche Tipps, wie Ihr Weg zu einer gesunden Schule gestaltet werden kann.
Zudem können Sie sich bei weiteren Fragen gerne an die Mitarbeiter der Agethur (https://agethur.de/ueber-uns/team) oder Frau Dr. Jana Timm (jana.timm@schulamt.thueringen.de) wenden.
FAQ #4
Gibt es eine Möglichkeit, die von externen Dienstleistern angebotenen Präventionsmaßnahmen (z. B. Yoga-Kurs, Stressbewältigungskurs usw.) für das Kollegium finanziell abzusichern (auch teilweise), d. h. gibt es "Fördertöpfe", welche derartige Maßnahmen zur Gesundheitsförderung finanzieren?
Nein, leider gibt es bisher keinen speziellen "Fördertopf für Gesundheitsangebote".
Folgende Möglichkeiten haben Sie derzeit:
1) Sie nutzen die finanziellen Mittel des Schulbudjets.
2) Sie nutzen die kostenfreien Präventionsangebote des Maßnahmenkatalogs der MAS GmbH oder des Maßnahmenkatalogs der KOBAGS (https://www.kobags.de/massnahmenkatalog/).
3) Sie fragen Ihren externen Dienstleister, ob dessen Präventionskurs gemäß dem Paragraphen 20 des Präventionsgesetzes zertifiziert ist (Prüfung erfolgt durch Prüfstelle für Prävention = ZPP). Ist dies der Fall, können Ihre Kollegen die Kosten der Teilnahme individuell teilweise oder vollständig über ihre Krankenkasse abrechnen bzw. sich den Kostenbeitrag zurückerstatten lassen.
FAQ #5
Wie kann ich ein Angebot aus dem Präventionsmaßnahmenkatalog der MAS GmbH für mein Kollegium oder mich buchen?
Die Maßnahmen des Katalogs sind überwiegend als Gruppenangebote angedacht. Ausgewählte Angebote können auch durch Einzelpersonen in Anspruch genommen werden.
Um die gewünschten Präventionsmaßnahmen nutzen zu können, wenden Sie sich bitte an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) in Ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt, welche die Beantragung vornimmt. Es entstehen keine Kosten für Sie bzw. für Ihre Schule.
Nach der Genehmigung durch die FASI stehen wir Ihnen über folgende Kontaktdaten zur Terminkoordinierung
zur Verfügung:
gesundheitsmanagement@medical-gmbh.de
Tel.: 06105 – 3413 190, wochentags von 08:00 bis 14:00 Uhr
Gerne können Sie sich im Vorfeld von den Ansprechpersonen der MAS GmbH beraten lassen:
• Frau Marie Braun, m.braun@medical-gmbh.de, Mobil: 0151-67425869
• Herr Florian Einenkel, f.einenkel@medical-gmbh.de, Mobil: 0151-1588 4969

Kontakt
Referentin für Gesundheitsmanagement
Frau Dr. Jana Timm
Fon 0365 54854 610
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