Schulhort
Der Schulhort ist organisatorischer Bestandteil der Thüringer Grundschule oder Thüringer Gemeinschaftsschule. Für alle Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 besteht ein Anspruch auf außerunterrichtliche Bildung, Betreuung und Förderung in einem Schulhort der Grund- oder Gemeinschaftschule. Der Schulleiter ist der Leiter des Hortes.
Der Besuch des Hortes ist freiwilig. Die Betreuungszeit umfasst von Montag bis Freitag jeweils maximal 10 Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Für angemeldete Hortkinder gibt es in den Ferien und unterrichtsfreien Tagen ein Betreuungsangebot. In den Sommerferien ist der Schulhort drei Wochen geschlossen. In den Schließzeiten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Betreuung an einer anderen Schule in Anspruch zu nehmen.
Leitgedanken
In Thüringen hat jedes Schulkind der Grundschule und jedes Schulkind der Klasse 1-4 der Thüringer Gemeinschaftsschule die Möglichkeit einen Schulhort zu besuchen.
Der Schulhort hat eine familienergänzende, schulbegleitende und freizeitgestaltende Funktion.
- Vereinbarkeit Familie und Beruf – Vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien kann ein Schulkind aus der Grundschule oder aus dem Primarbereich der Gemeinschaftsschule den Hort besuchen.
- Individualität im Mittelpunkt – Die Kinder lernen, ihre Freizeit selbstbestimmt zu gestalten, spielen gemeinsam mit Freunden und werden in ihren Talenten gefördert.
- Ganzheitliches Lernen – Auf der Grundlage des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahren werden Angebote gestaltet. Auch bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben werden die Kinder begleitet und unterstützt.
- Gemeinsamer Erziehungsauftrag – Die Erzieher arbeiten eng mit Lehrern und Eltern zusammen und unterstützt deren Erziehungsarbeit.
Anmeldung im Schulhort
Die Eltern melden ihre Kinder im Schulhort der zuständigen Schule unter Angabe der gewünschten Betreuungszeiten (unter oder über 10 Stunden) schriftlich an. Die genaue Erfassung der Betreuungsstunden erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Auf der Grundlage der Hortkostenbeteiligungsverordnung sind anteilig Sach- und Personalkosten zu entrichten.
Über die Anmeldeformalitäten informieren die zuständigen Schulen. Formulare sind auf den Internetseiten der Schulträger veröffentlicht.
Lankreis Eichsfeld
Landkreis Eichsfeld
Unstrut-Hainich-Kreis
Unstrut-Hainich-Kreis - Dienstleistungen (unstrut-hainich-kreis.de)
Kyffhäuserkreis
Formulare - Kyffhäuser (kyffhaeuser.de)
im Abschnitt "Hort"
Landkreis Nordhausen
Satzungen & Formulare - www.landratsamt-nordhausen.de (landratsamt-nordhausen.de)
im Abschnitt "Hort in den Grundschulen des Landkreises"
Stadt Nordhausen
Stadt Nordhausen
im Abschnitt "Hortbetreuung in den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt"
