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Forschungsvorhaben in Schulen

Verfahren zur Genehmigung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben in Schulen

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen, Aufzeichnungen) bedürfen grundsätzlich nach § 57 Abs. 5 Thüringer Schulgesetz der Genehmigung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).

Über die Genehmigung von Vorhaben, an denen nur Schulen eines Schulamtsbereichs teilnehmen, entscheidet das jeweilige für diese Schulen zuständige Staatliche Schulamt.

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches wissenschaftliches Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule(n) in einem zumutbaren Rahmen hält.

Der formlose Antrag auf Genehmigung ist in schriftlicher Form inklusive aller erforderlichen Erhebungsunterlagen an das 

Staatliche Schulamt Nordthüringen
Referat 5
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis

oder bei schulamtsübergreifenden Vorhaben an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 3 2, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt mindestens 8 Wochen vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.

Aus den Erhebungsunterlagen muss deutlich der Zweck des Vorhabens, die durch den/ die Antragsteller*in vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib sowie das Prozedere des Vorhabens hervorgehen. Auf die Freiwilligkeit zur Teilnahme am Vorhaben ist ausdrücklich zu verweisen.

In der Regel sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens folgende Dokumente vorzulegen:

  • Eine ausführliche Beschreibung des Projekts (Konzeption, Benennung des verantwortlichen Projektleiters, Benennung der beteiligten Partner, Informationen zum konkreten Prozedere des Vorhabens, Darstellung des erheblichen wissenschaftlichen Interesses im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule, vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib, Angaben über den zeitlichen Ablauf und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Vorhabens, konkreter Teilnehmer*innenkreis der Untersuchung).
     
  • Die Erhebungsunterlagen selbst (Fragebögen, Interviewleitfäden, Testunterlagen, Musteranschreiben an die betreffenden Schulen sowie die Teilnehmer*innen, ggf. Musteranschreiben an die Erziehungsberechtigten zwecks Einholung des Einverständnisses zur Teilnahme minderjähriger Schüler).
     
  • Eine Übersicht der Schulen, an denen das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Eine vorherige unverbindliche Absprache mit den betroffenen Schulleitungen, insbesondere bei Erhebungen in Schulen eines Schulamtsbereiches, ist wünschenswert.

Hinweise zu Ausnahmeregelungen

  • Der in §57 Absatz 5 Thüringer Schulgesetz enthaltene Genehmigungsvorbehalt findet im Rahmen der Durchführung von Erhebungen während schulpraktischer Studien (Praxissemester, komplexes Schulpraktikum) keine Anwendung. Die Ausnahme beschränkt sich auf die Schulen, an denen das jeweilige Schulpraktikum der Friedrich-Schiller-Universität und der Universität Erfurt (im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien, an Regelschulen, an Grundschulen, für Förderpädagogik, an berufsbildenden Schulen) absolviert wird.
     
  • Erhebungen im Rahmen von Projektarbeiten oder der Seminarfachleistungen bedürfen keiner Genehmigung gemäß §57 Absatz 5 Thüringer Schulgesetz.

Hinweis zu Erhebungen in Schulen freier Trägerschaft

Eine Genehmigung von Erhebungen, Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen gemäß § 57 Absatz 5 Thüringer Schulgesetz in Schulen freier Trägerschaft kann durch das Staatliche Schulamt nicht erteilt werden. Hierzu ist es zwingend erforderlich den Kontakt zum jeweiligen Schulträger aufzunehmen.

bunte Figuren vor einer Lupe
Foto: Bildagentur PantherMedia | Andriy Popov

Erreichbarkeit

Bernd Kittlaus
Referatsleiter               
Telefon +49 36074 37561
E-Mail

Samira Schindewolf
Bürosachbearbeiterin
Telefon +49 36074 37577
E-Mail

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