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Einschulung in einer Förderschule

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Förderschule ist ein durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf.

Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt grundsätzlich an einer Grundschule, einer Thüringer Gemeinschaftsschule mit Primarstufe oder an einer Schule in freier Trägerschaft.

Der Schulleiter leitet bei offensichtlichen sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen des Einschulungsverfahrens das sonderpädagogische Feststellungsverfahren ein.

Sofern sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, können die Sorgeberechtigten nach ausführlicher Beratung ihr Kind an einer Förderschule mit einem dem Förderbedarf entsprechendem Bildungsgang anmelden.

Die Aufnahmeentscheidung trifft der Schulleiter auf der Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens.

 

Schiefertafel und Zückertüte
Foto: Bildagentur PantherMedia | discovery (YAYMicro)

Wechsel an eine Förderschule

Entsprechend der Thüringer Schulordnung § 138 erfolgt der Wechsel von einer allgemeinen Schule in eine Förderschule in der Regel zum Schuljahresbeginn. Der Antrag muss von den Sorgeberechtigten so rechtzeitig gestellt werden, dass zum Schuljahresbeginn ein geordneter Übertritt möglich ist.

Die Sorgeberechtigten reichen den Umschulungsantrag formlos bei der besuchten allgemeinen Schule ein. Nach umfänglicher Beratung leitet die Schule die Unterlagen (Antrag, Beratungsprotokoll, Gutachtenfortschreibung) an die zuständige Förderschule weiter.

Die Aufnahmeentscheidung trifft der Schulleiter der Förderschule auf der Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens.

 

Lehrerin schreibt in einer Grundschulklasse an die Tafel und die Schülerinnen und Schüler folgen dabei aufmerksam dem Unterricht
Foto: Bildagentur PantherMedia | discovery (YAYMicro)

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