Anmeldeverfahren
Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Schuljahr die Klassenstufe 5 der Regelschulen besuchen sollen, werden von ihren Sorgeberechtigten in der entsprechenden Regelschule angemeldet. Sollen Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/2024 die Klasse 5 der Regelschule besuchen, so muss die Anmeldung in der Woche vom 13. bis 18. März 2023 erfolgen. Mit der Anmeldung erhalten die Sorgeberechtigten einen Anmeldenachweis, der in der Grund- bzw. Gemeinschaftsschule abzugeben ist. Die Modalitäten und Zeiten der Annahme der Anmeldeanträge in der Anmeldewoche entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der Schulen, z. B. auf deren Webseiten.

Abgegrenzter Schulbezirk
betrifft: Landkreis Eichsfeld, Landkreis Nordhausen (ohne Stadt Nordhausen)
Für jede Regelschule hat der Schulträger einen abgegrenzten Schulbezirk festgelegt. Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort des Schülers liegt. Dort erfolgt die Anmeldung durch die Sorgeberechtigten.
Der Besuch einer anderen als der zuständigen Schule kann aus besonderen pädagogischen oder sozialen Gründen vom Schulamt gestattet werden (Antrag zum Gastschulverhältnis im Abschnitt "Schülerinnen & Schüler und Eltern").

Erreichbarkeit
zuständige Schule im Schulbezirk
Gemeinsamer Schulbezirk, Schulen ohne Schulbezirk
betrifft: Kyffhäuserkreis, Unstrut-Hanich-Kreis, Stadt Nordhausen
Die Schulträger haben einen gemeinsamen Schulbezirk jeweils für den gesamten Landkreis bzw. die Stadt Nordhausen festgelegt. Das Kind wird in einer Schule nach freier Wahl angemeldet. Hierbei geben die Eltern künftig zusätzlich einen Zweitwunsch an. Die Aufnahme erfolgt an den Schulen nach einem vorgegebenen Auswahlverfahren.
Den Eltern obliegt es, bis zum Ende der Anmeldefrist die Umstände glaubhaft zu machen, aus denen sich ein Härtefall im Sinne des § 15a Abs. 6 Nr. 4 ThürSchulG ergeben könnte. Nach Ablauf der Anmeldefrist gestellte oder nicht bis zum Ablauf der Anmeldefrist begründete Härtefallanträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Erreichbarkeit
jede Schule im gemeinsamen Schulbezirk