In der Woche vom 13. bis 18. März 2023 erfolgt die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler durch ihre Sorgeberechtigten an den Gemeinschaftsschulen mit Sekundarstufe und den Regelschulen für das Schuljahr 2023/2024. Die Modalitäten und Zeiten der Annahme der Anmeldeanträge entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der Schulen, z. B. auf deren Webseiten.
Hat der Schulträger für seine Regelschulen einen abgegrenzten Schulbezirk festgelegt (Landkreis Eichsfeld, Landkreis Nordhausen außer Stadt Nordhausen), so erfolgt die Anmeldung durch die Sorgeberechtigten an der zuständigen Schule.
Hat der Schulträger für seine Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk festgelegt (Stadt Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis), so haben die Sorgeberechtigten die Möglichkeit, bei der Anmeldung an einer Regel- oder Gemeinschaftsschule eine Erst- und eine Zweitwunschschule zu benennen. Die Anmeldung erfolgt generell an der Erstwunschschule.