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Seiteneinstieg

Eine Einstellung in den Schuldienst ohne Lehramtsausbildung (sog. Seiteneinsteiger*innen) ist möglich und erfordert grundsätzlich die Bereitschaft, sich einer Nachqualifizierung zu unterziehen. Hinweise zum Einstellungsverfahren für Lehrkräfte als Seiteneinsteiger*innen finden Sie nebenstehend.

Eine Einstellungsmöglichkeit als sonderpädagogische Fachkraft oder Erzieherin bei Fehlen der grds. geforderten Ausbildungen ist insbesondere in Anlage 1 der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst geregelt.

Symbolbild Bewerberauswahl
Foto: Bildagentur PantherMedia | Andriy Popov

Erreichbarkeit

Nachqualifizierung, pädagogische Weiterbildung, Intensivkurs für Seiteneinsteiger

Dr. Susanne Willenbacher

Telefon  +49 3643 884 171
E-Mail

Philip Skupin
Bürosachbearbeiter
Telefon  +49 3643 884 161
E-Mail

Termine

Nachqualifizierung und Weiterbildung

Lehramt an Grundschulen: 01. Mai und 01. November

Lehramt an Regelschulen: 01. Februar und 01. August

Lehramt an Gymnasien: 01. Februar und 01. August

Lehramt für Förderpädagogik: 01. Mai und 01. November

Lehramt an berufsbildenden Schulen: 01. Mai und 01. November

Intensivkurs

*         Kurs 1: 09.01.2023 – 27.01.2023

*         Kurs 2: 13.03.2023 – 31.03.2023

*         Kurs 3: 08.05.2023 – 26.05.2023

*         Kurs 4: 11.09.2023 – 29.09.2023

*         Kurs 5: 06.11.2023 – 24.11.2023

 

Sie möchten sich beruflich verändern und interessieren sich für den Seiteneinstieg in den Thüringer Schuldienst?

A: Sie haben einen universitären nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss erworben?

A 1: Ihr Hochschulabschluss wurde als gleichwertig mit einer 1. Staatsprüfung für ein Lehramt anerkannt?

Dann können Sie

A 2: Ihr Hochschulabschluss wurde mit einer 1. Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt (in der Regel 2 Fächer)?

Dann haben Sie

  • grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Fortsetzung mit A 1 oder

Dann können Sie

Ein erfolgreicher Abschluss der Nachqualifizierung führt ggf. nach mindestens einjähriger Tätigkeit als Lehrkraft in der entsprechenden Schulart auf Antrag zur Laufbahnbefähigung (Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Erfüllung aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen).

A 3: Ihr Hochschulabschluss erfüllt die Voraussetzungen für eine Gleichstellung/ die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für ein Fach in einem Lehramt (in der Regel 1 Fach bzw. im Lehramt Grundschule auch 2 Fächer)?

Dann können Sie

Ein erfolgreicher Abschluss der Nachqualifizierung schließt die Pflichtqualifizierung ab.

  • Für ein zweites Fach ist ein weiteres berufsbegleitendes Studium notwendig.
    Nach Abschluss erfolgt auf Antrag eine Gleichstellung für das entsprechende Lehramt für das zweite Fach.
    Für das zweite gleichgestellte Fach ist keine erneute Nachqualifizierung notwendig.
    Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und mindestens einjähriger Tätigkeit als Lehrkraft in der entsprechenden Schulart kann auf Antrag eine Laufbahnbefähigung erteilt werden (in der Regel bei zwei Fächern beziehungsweise drei Fächern für das Lehramt an Grundschulen), (Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Erfüllung aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen).

B: Sie haben einen Fachhochschulabschluss erworben?

Dann können Sie

Ein erfolgreicher Abschluss der Weiterbildung schließt die Pflichtqualifizierung als Seiteneinsteiger*in mit Fachhochschulabschluss ab. Die Weiterbildung hat keine besoldungsrechtliche oder laufbahnrechtliche Relevanz.

C: Sie haben einen Fachschul-, Meister- oder Technikerabschluss?

Dann können Sie

Ein erfolgreicher Abschluss der Nachqualifizierung führt ggf. auf Antrag zur Laufbahnbefähigung als Fachlehrer an berufsbildenden Schulen (Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Erfüllung aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen).

D: Sie verfügen über keinen der oben genannten Abschlüsse beziehungsweise über keinen/ noch keinen Gleichstellungsbescheid

Unter Berücksichtigung der fachlichen Ausrichtung Ihres Abschlusses beziehungsweise Ihrer Berufsqualifikationen käme im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung und bei Bedarf ggf. auch eine befristete Einstellung in Betracht. Zudem bestünde die Möglichkeit auch im befristeten Arbeitsverhältnis berufsbegleitend, zum Beispiel durch ein Zertifikatsstudium, die Voraussetzungen für eine unbefristete Einstellung zu erlangen beziehungsweise noch fehlende Ausbildungsinhalte für eine Gleichstellung nachzuholen.

Da in diesen Fällen immer eine individuelle Betrachtung geboten ist, berät Sie das Bewerbermanagement gerne unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

E: Sie verfügen über eine ausländische Lehrerausbildung?

Wenn Sie über einen ausländischen Hochschulabschluss oder entsprechenden Ausbildungsnachweis verfügen, der Sie im Herkunftsland zur Ausübung des Lehrerberufs berechtigt und mindestens einem Fach eines Thüringer Lehramts zugeordnet werden kann, können Sie einen Anerkennungsantrag beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) stellen.
 
Sofern im Rahmen der Antragsprüfung Defizite im Vergleich zu einer Thüringer Lehrerausbildung festgestellt werden, können diese unter anderem durch eine Eignungsprüfung oder in einem Anpassungslehrgang ausgeglichen werden. Die Feststellung hierzu trifft das TMBJS schriftlich durch Bescheid.

Sollten keine Defizite vorliegen oder wurden diese ausgeglichen, kann Ihnen die Gleichwertigkeit für mindestens ein Fach eines Thüringer Lehramts anerkannt werden. 

Für eine Einstellung in den Thüringer Schuldienst müssen zusätzlich die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden (Kompetenzstufe C2). Der Nachweis kann zum Beispiel durch ein „Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“ erfolgen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit im Rahmens des Anerkennungsverfahrens an einem Sprachkolloquium teilzunehmen.

Sofern Ihnen die Gleichwertigkeit (mindestens 2 Fächer) Ihrer Lehrerausbildung anerkannt wurde und Sie den Sprachnachweis erbracht haben, wird Ihnen die Berufsausübung wie Bewerbern mit einer in Thüringen erworbenen Lehramtsbefähigung ermöglicht. Sie erhalten hierüber eine Bescheinigung (Berufszugang). 

Sie können sich für den Schuldienst bewerben und werden im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren gleichrangig behandelt. Sofern Ihnen die Anerkennung nur für ein Fach eines Thüringer Lehramtes bescheinigt wurde (partieller Berufszugang), so können Sie sich ebenfalls bewerben.

Hinweis: 
Der Zeitraum eines Anerkennungsverfahrens kann sich aufgrund notwendiger Ausgleichsmaßnahmen (zum Beispiel über eine Eignungsprüfung) über einen längeren Zeitraum erstrecken. Sie können sich daher bereits vor oder während dem/ des Anerkennungsverfahren/s für eine Einstellung bewerben und gegebenenfalls bereits für eine befristete Einstellung in Frage kommen. Das Bewerbermanagement berät Sie gerne über Ihre persönlichen Möglichkeiten unter den o.g. Kontaktangaben.

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