Seiteneinstieg
Eine Einstellung in den Schuldienst ohne Lehramtsausbildung (sog. Seiteneinsteiger*innen) ist möglich und erfordert grundsätzlich die Bereitschaft, sich einer Nachqualifizierung zu unterziehen. Hinweise zum Einstellungsverfahren für Lehrkräfte als Seiteneinsteiger*innen finden Sie nebenstehend.
Eine Einstellungsmöglichkeit als sonderpädagogische Fachkraft oder Erzieherin bei Fehlen der grds. geforderten Ausbildungen ist insbesondere in Anlage 1 der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst geregelt.

Erreichbarkeit
Nachqualifizierung, pädagogische Weiterbildung, Intensivkurs für Seiteneinsteiger
Dr. Susanne Willenbacher
Telefon +49 3643 884 171
E-Mail
Philip Skupin
Bürosachbearbeiter
Telefon +49 3643 884 161
E-Mail
Termine
Nachqualifizierung und Weiterbildung
Lehramt an Grundschulen: 01. Mai und 01. November
Lehramt an Regelschulen: 01. Februar und 01. August
Lehramt an Gymnasien: 01. Februar und 01. August
Lehramt für Förderpädagogik: 01. Mai und 01. November
Lehramt an berufsbildenden Schulen: 01. Mai und 01. November
Intensivkurs
* Kurs 1: 09.01.2023 – 27.01.2023
* Kurs 2: 13.03.2023 – 31.03.2023
* Kurs 3: 08.05.2023 – 26.05.2023
* Kurs 4: 11.09.2023 – 29.09.2023
* Kurs 5: 06.11.2023 – 24.11.2023
Sie möchten sich beruflich verändern und interessieren sich für den Seiteneinstieg in den Thüringer Schuldienst?
Dann können zunächst folgende Seiten und Dokumente hilfreich sein:
Kampagne Erste Reihe - Lehrer in Thüringen (Webseite der Lehrergewinnungskampagne Thüringen)
Informationen zum Seiteneinstieg, Fortbildungsangeboten und der pädagogischen Nachqualifizierung/ Weiterbildung für Fachhochschulabsolvent*innen (Webseite des Thüringer Schulportals)
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst vom 01. Juli 2022 (PDF, nicht barrierefrei, 351 kB)
Auf Grund der sehr unterschiedlichen Bildungsbiographien ist eine pauschale Aussage zu Ihren individuellen Chancen vorab nicht möglich. Hier eignet sich am besten der direkte Kontakt zum Bewerbermanagement im Staatlichen Schulamt.
Nachfolgend einige ausgewählte Fallbeispiele:
A: Sie haben einen universitären nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss erworben?
Dann können Sie
- einen "Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit oder zur Gleichstellung von nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschlüssen mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Thüringen nach § 22 Thüringer Lehrerbildungsgesetz oder zur Feststellung fachlicher Voraussetzungen für eine Nachqualifizierung gemäß § 3 der Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung" (Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung Jugend und Sport) beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) stellen.
Diesen Antrag stellen Sie sowohl für das gewünschte Lehramt/ die gewünschten Lehrämter als auch die Fächer für den Schuldienst, die mit Ihrem Hochschulabschluss in Verbindung stehen.
A 1: Ihr Hochschulabschluss wurde als gleichwertig mit einer 1. Staatsprüfung für ein Lehramt anerkannt?
Dann können Sie
- einen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport) stellen, zugelassen werden und absolvieren den Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter*in,
- dabei beträgt die Dauer des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich 24 Monate, 18 Monate für das Lehramt an Grundschulen,
- ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes führt zum 2. Staatsexamen und ggf. zur Einstellung als Lehrkraft (ggf. Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Erfüllung aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen)
A 2: Ihr Hochschulabschluss wurde mit einer 1. Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt (in der Regel 2 Fächer)?
Dann haben Sie
- grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Fortsetzung mit A 1 oder
Dann können Sie
- sich für den Schuldienst bewerben (Bewerberportal für den Thüringer Schuldienst) und bei Bedarf nachrangig als tarifbeschäftigte Lehrkraft eingestellt werden,
- ggf. nach der Einstellung an einem Intensivkurs des Thillm teilnehmen,
- eine pädagogische Begleitung erfahren,
- einen Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung von in den staatlichen Schuldienst eingestellten Lehrkräften (PDF, nicht barrierefrei, 64 kB) stellen,
- nach einer Zulassung zur Nachqualifizierung (in Abhängigkeit vorhandener Ausbildungskapazitäten) für 24 Monate in die berufsbegleitende Qualifizierung gehen.
Ein erfolgreicher Abschluss der Nachqualifizierung führt ggf. nach mindestens einjähriger Tätigkeit als Lehrkraft in der entsprechenden Schulart auf Antrag zur Laufbahnbefähigung (Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Erfüllung aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen).
A 3: Ihr Hochschulabschluss erfüllt die Voraussetzungen für eine Gleichstellung/ die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für ein Fach in einem Lehramt (in der Regel 1 Fach bzw. im Lehramt Grundschule auch 2 Fächer)?
Dann können Sie
- sich für den Schuldienst bewerben (Bewerberportal für den Thüringer Schuldienst) und bei Bedarf und nachrangig als tarifbeschäftigte Lehrkraft eingestellt werden,
- ggf. nach der Einstellung an einem Intensivkurs des Thillm teilnehmen,
- eine pädagogische Begleitung erfahren,
- einen Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung von in den staatlichen Schuldienst eingestellten Lehrkräften (PDF, nicht barrierefrei, 64 kB) stellen,
- nach einer Zulassung zur Nachqualifizierung (in Abhängigkeit vorhandener Ausbildungskapazitäten) für 12 bzw. 18 Monate bei zwei Fächern im Lehramt Grundschule in die berufsbegleitende Qualifizierung gehen.
Ein erfolgreicher Abschluss der Nachqualifizierung schließt die Pflichtqualifizierung ab.
- Für ein zweites Fach ist ein weiteres berufsbegleitendes Studium notwendig.
Nach Abschluss erfolgt auf Antrag eine Gleichstellung für das entsprechende Lehramt für das zweite Fach.
Für das zweite gleichgestellte Fach ist keine erneute Nachqualifizierung notwendig.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und mindestens einjähriger Tätigkeit als Lehrkraft in der entsprechenden Schulart kann auf Antrag eine Laufbahnbefähigung erteilt werden (in der Regel bei zwei Fächern beziehungsweise drei Fächern für das Lehramt an Grundschulen), (Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Erfüllung aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen).
B: Sie haben einen Fachhochschulabschluss erworben?
Dann können Sie
- sich für den Schuldienst bewerben (Bewerberportal für den Thüringer Schuldienst) und bei Bedarf nachrangig und nach Einzelfallgenehmigung durch das TMBJS zunächst befristet für ein Jahr als tarifbeschäftigte Lehrkraft eingestellt werden (Erprobung) (ein Gleichstellungsantrag ist nicht notwendig),
- ggf. nach der Einstellung an einem Intensivkurs des Thillm teilnehmen,
- bei Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden,
- einen Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung von in den staatlichen Schuldienst als Lehrkräfte eingestellten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mit Fachhochschulabschluss (PDF, nicht barrierefrei, 48 kB) stellen,
- nach einer Zulassung zur Weiterbildung (in Abhängigkeit vorhandener Ausbildungskapazitäten) für 12 Monate bei Festlegung eines Ausbildungsfachs in die berufsbegleitende Qualifizierung gehen.
Ein erfolgreicher Abschluss der Weiterbildung schließt die Pflichtqualifizierung als Seiteneinsteiger*in mit Fachhochschulabschluss ab. Die Weiterbildung hat keine besoldungsrechtliche oder laufbahnrechtliche Relevanz.
C: Sie haben einen Fachschul-, Meister- oder Technikerabschluss?
Dann können Sie
- sich für den Schuldienst bewerben (Bewerberportal für den Thüringer Schuldienst) und als Fachlehrer für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen eingestellt werden,
- ggf. nach der Einstellung an einem Intensivkurs des Thillm teilnehmen,
- einen Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung von in den staatlichen Schuldienst eingestellten Lehrkräften stellen (Fachlehrer für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen) (PDF, nicht barrierefrei, 64 kB),
- nach einer Zulassung zur Nachqualifizierung (in Abhängigkeit vorhandener Ausbildungskapazitäten) für 18 Monate in die berufsbegleitende Qualifizierung gehen.
Ein erfolgreicher Abschluss der Nachqualifizierung führt ggf. auf Antrag zur Laufbahnbefähigung als Fachlehrer an berufsbildenden Schulen (Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Erfüllung aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen).
D: Sie verfügen über keinen der oben genannten Abschlüsse beziehungsweise über keinen/ noch keinen Gleichstellungsbescheid
Unter Berücksichtigung der fachlichen Ausrichtung Ihres Abschlusses beziehungsweise Ihrer Berufsqualifikationen käme im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung und bei Bedarf ggf. auch eine befristete Einstellung in Betracht. Zudem bestünde die Möglichkeit auch im befristeten Arbeitsverhältnis berufsbegleitend, zum Beispiel durch ein Zertifikatsstudium, die Voraussetzungen für eine unbefristete Einstellung zu erlangen beziehungsweise noch fehlende Ausbildungsinhalte für eine Gleichstellung nachzuholen.
Da in diesen Fällen immer eine individuelle Betrachtung geboten ist, berät Sie das Bewerbermanagement gerne unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
E: Sie verfügen über eine ausländische Lehrerausbildung?
Wenn Sie über einen ausländischen Hochschulabschluss oder entsprechenden Ausbildungsnachweis verfügen, der Sie im Herkunftsland zur Ausübung des Lehrerberufs berechtigt und mindestens einem Fach eines Thüringer Lehramts zugeordnet werden kann, können Sie einen Anerkennungsantrag beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) stellen.
Sofern im Rahmen der Antragsprüfung Defizite im Vergleich zu einer Thüringer Lehrerausbildung festgestellt werden, können diese unter anderem durch eine Eignungsprüfung oder in einem Anpassungslehrgang ausgeglichen werden. Die Feststellung hierzu trifft das TMBJS schriftlich durch Bescheid.
Sollten keine Defizite vorliegen oder wurden diese ausgeglichen, kann Ihnen die Gleichwertigkeit für mindestens ein Fach eines Thüringer Lehramts anerkannt werden.
Für eine Einstellung in den Thüringer Schuldienst müssen zusätzlich die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden (Kompetenzstufe C2). Der Nachweis kann zum Beispiel durch ein „Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“ erfolgen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit im Rahmens des Anerkennungsverfahrens an einem Sprachkolloquium teilzunehmen.
Sofern Ihnen die Gleichwertigkeit (mindestens 2 Fächer) Ihrer Lehrerausbildung anerkannt wurde und Sie den Sprachnachweis erbracht haben, wird Ihnen die Berufsausübung wie Bewerbern mit einer in Thüringen erworbenen Lehramtsbefähigung ermöglicht. Sie erhalten hierüber eine Bescheinigung (Berufszugang).
Sie können sich für den Schuldienst bewerben und werden im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren gleichrangig behandelt. Sofern Ihnen die Anerkennung nur für ein Fach eines Thüringer Lehramtes bescheinigt wurde (partieller Berufszugang), so können Sie sich ebenfalls bewerben.
Hinweis:
Der Zeitraum eines Anerkennungsverfahrens kann sich aufgrund notwendiger Ausgleichsmaßnahmen (zum Beispiel über eine Eignungsprüfung) über einen längeren Zeitraum erstrecken. Sie können sich daher bereits vor oder während dem/ des Anerkennungsverfahren/s für eine Einstellung bewerben und gegebenenfalls bereits für eine befristete Einstellung in Frage kommen. Das Bewerbermanagement berät Sie gerne über Ihre persönlichen Möglichkeiten unter den o.g. Kontaktangaben.
Ausgewählte Rechtsgrundlagen
