Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Einstellung in den Schuldienst

Die fachlichen Voraussetzungen für eine befristete oder unbefristete Einstellung als Lehrkraft, den Ablauf des Verfahrens sowie Regelungen für die Einstellung als sonderpädagogische Fachkraft oder Erzieher/-in sind in der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst geregelt. Nach Maßgabe der Richtlinie es grds. auch möglich, mit einer für eine Schulart abweichenden Lehramtsausbildung im staatlichen Schuldienst im Freistaat Thüringen beschäftigt zu werden. 

Eine danach notwendige Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal.

Die Einstellung erfolgt in der Regel bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis in Vollbeschäftigung. Liegen diese nicht vor oder ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht gewünscht, erfolgt eine Einstellung als Tarifbeschäftigte/r.

Als sonderpädagogische Fachkraft oder Erzieher/-in erfolgt eine Einstellung als Tarifbeschäftigte. Für Erzieher/-innen beträgt der Beschäftigungsumfang 80 v.H. (32 Stunden).

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Einstellungstermine sind regelmäßig der 1. Februar und der 1. August eines Jahres. Im Übrigen kommen, insbesondere für befristete Beschäftigungen und für Erzieher/-innen, auch davon abweichende Einstellungstermine in Betracht. 

Für Bewerber/-innen, die ihre Lehramtsprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben, wird im Bewerbungsverfahren eine Anerkennung beim Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vom Staatlichen Schulamt beantragt.

Bewerber/-innen, die über eine ausländische Lehrerausbildung verfügen, müssen eine Anerkennung der Ausbildung nach der Thüringer Lehrämteranerkennungsverordnung im Bewerbungsverfahren und ggf. einen Nachweis über die für die Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse beibringen. Hinweise finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Anerkennung ausländischer Abschlüsse).

 

Erreichbarkeit

Für Lehrkräfte und sonderpädagogische Fachkräfte:

Peter Ludwig
Sachbearbeiter
Telefon  +49 3643 884 133
E-Mail

Dr. Susanne Willenbacher

Telefon  +49 3643 884 171
E-Mail

 

Für Erzieher/-innen:

Antje Barisch
Hortkoordinatorin
Telefon  +49 3643 884 148
E-Mail

 

Lehrergewinnung in Thüringen

https://www.erste-reihe-thueringen.de/

 

Vorbereitungsdienst

Im Schulamtsbereich des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen werden Lehramtsanwärter/-innen zum Erwerb eines Lehramts ausgebildet.

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Einstellung in den Thüringer Vorbereitungsdienst geführt. 

Der danach notwendige Vorbereitungsdienst wird nach erfolgter Zulassung an einer staatlichen Schule oder Schule in freier Trägerschaft sowie einem Studienseminar durchgeführt. 

 

Laptop und Bücherstapel vor einer Kreidetafel
Foto: Bildagentur PantherMedia | billiondigital

Erreichbarkeit

Heike Walther
Bürosachbearbeiterin
Telefon  +49 3643 884 125
E-Mail

Informationen zum Vorbereitungsdienst in Thüringen (TMBJS)

Termine

Lehramt an Grundschulen: 01. Mai und 01. November

Lehramt an Regelschulen: 01. Mai und 01. November

Lehramt an Gymnasien: 01. Februar und 01. August

Lehramt für Förderpädagogik: 01. Mai und 01. November

Lehramt an berufsbildenden Schulen: 01. Februar und 01. August

Lehreraustauschverfahren

Der Lehreraustausch erfolgt bundesweit jährlich zum 1. August. Einige Bundesländer, darunter auch Thüringen, übernehmen zusätzlich jährlich zum 1. Februar Lehrkräfte im Rahmen des Lehreraustauschs in den Schuldienst.

Als unbefristet beschäftigte Lehrkraft mit einem Lehramt können Sie einen Antrag auf Lehreraustausch nach Thüringen stellen, wenn Sie von einem anderen Bundesland nach Thüringen wechseln möchten. Der Antrag muss sechs Monate vor dem gewünschten Termin auf dem Dienstweg bei der zuständigen Schulbehörde des eigenen (abgebenden) Bundeslandes eingereicht werden.

Daneben können Sie über das allgemeine Bewerberverfahren eine Bewerbung über das Bewerberportal einreichen. Voraussetzung ist auch hier eine Freigabeerklärung der abgebenden Schulbehörde.

 

Erreichbarkeit

Antje Geppert
Sachbearbeiterin
Telefon  +49 3643 884 204
E-Mail

 

Weitere Informationen:

Lehreraustauschverfahren

Das Thüringer Bildungsministerium in den sozialen Netzwerken: