Bezirkspersonalrat am Staatlichen Schulamt Mittelthüringen
Aufgaben des Personalrates
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle (Schulleitung, Staatliches Schulamt, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport). Die Rechtsgrundlage der Arbeit des Personalrates ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Gleichbehandlung der Beschäftigten zu überwachen (§ 67 ThürPersVG). Er wacht auch darüber, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden und kann Maßnahmen beantragen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen (§ 68 ThürPersVG).
Der Bezirkspersonalrat Mittelthüringen stellt die Interessenvertretung für das Personal im Thüringer Schuldienst im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen dar.
Wozu brauchen Sie einen Personalrat?
Sie haben Fragen, Probleme oder brauchen Unterstützung bei:
- Arbeitszeit und Mehrarbeit,
- Eingruppierung und Besoldung,
- Höhergruppierung und Beförderung,
- Abordnung, Umsetzung, Versetzung,
- Dienstplangestaltung,
- Einsatzplanung,
- Urlaubsplanung,
- Antrag auf Teilzeit,
- Nebentätigkeit,
- Einstellung,
- Teilnahme an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung,
- Überlastungsanzeige,
- Mobbing im Kollegium,
- Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- betriebliches Eingliederungsmanagement
- oder … ,
dann kontaktieren Sie uns per Post, Telefon, Fax oder Email.

Bezirkspersonalrat am Staatlichen Schulamt Mittelthüringen
Vorsitzender Herr Bühler
Adresse:
Schwanseestraße 9
99423 weimar
Telefon:
+493643/ 884 135
Fax:
+493643/ 884 169
Email:
ssamitte@tmbwkbpr.thueringen.de
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag:
09.00 Uhr bis 11 Uhr
Donnerstag Sprechstunde:
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr