Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger für das
Schuljahr 2024-2025
Entsprechend § 18 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes in der aktuell gültigen Fassung besteht für alle Kinder, die am 1. August 2024 sechs Jahre alt sind, Schulpflicht. Sie sind
entsprechend ihrem Wohnsitz in einer für ihren Schulbezirk zuständigen Staatlichen Grundschule, an einer Staatlichen Gemeinschaftsschule oder an einer freien Schule anzumelden. Kinder, die am 30. Juni 2024 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.
Die Anmeldung aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 finden in diesem Jahr am 8. und 9. Mai 2023 an den Staatlichen Grundschulen und den Staatlichen Gemeinschaftsschulen statt. Ab dem 2. Mai 2023 werden die erforderlichen Formulare veröffentlicht und können von den Eltern eigenständig heruntergeladen werden. Diese können bereits ausgefüllt zur Schulanmeldung mitgebracht werden.
Bitte beachten Sie: Zur Anmeldung in der Schule sind zwingend vorzulegen:
- Personalausweis des Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde des Kindes
- schriftliche Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten, falls eine Vorsprache beider Elternteile
nicht möglich ist
- bei alleinigem Sorgerecht Vorlage eines entsprechenden Nachweises
- Nachweis des Masernschutzes
Bitte beachten Sie die Informationen und Formulare für Ihre jeweilige Region. Die Zeiten für die Anmeldungen entnehmen Sie bitte aus jeweiligen Amtsblätter der Regionen.
Die Vordrucke finden Sie, ab dem 2. Mai 2023, unter dem untenstehenden Link:
Anmeldeformulare und Vordrucke (unter Schülerinnen & Schüler und Eltern)