In der Woche vom 13. bis 18. März 2023 erfolgt die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler durch ihre Sorgeberechtigten an Gymnasien für das Schuljahr 2023/2024. Die Modalitäten und Zeiten der Annahme der Anmeldeanträge entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen auf den Webseiten der Gymnasien.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium besteht nicht. Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit, bei der Anmeldung eine Erst- und eine Zweitwunschschule zu benennen. Die Anmeldung erfolgt generell an der Erstwunschschule.
Das Gymnasium beginnt mit der Klassenstufe 5. Ein Übertritt aus der Regelschule ist in die Klassenstufen 6 und 7 möglich, aus der Gemeinschaftsschule aus den Klassenstufen 4 bis 8. Außerdem können Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss in die dreijährige gymnasiale Oberstufe übertreten.
Voraussetzung für den Übertritt zum Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung oder das Erreichen bestimmter Leistungsvoraussetzungen in einzelnen Fächern oder das Vorliegen einer Empfehlung für den Bildungsgang am Gymnasium.